Was ist DIWASS? Das EU Digital Waste Shipment System erklärt.
DIWASS ist die digitale Plattform der EU für die Dokumentation der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen unter Verordnung 2024/1157. Seit dem 21. Mai 2026 ist sie für Abfälle der Orange Liste (gefährliche Abfälle) verpflichtend und vollständig digital - ohne Papier-Rückfalloption. Dieser Leitfaden erklärt, was DIWASS ist, wer sich registrieren muss, welche Dokumente es ersetzt, die Fristen und wie es in der Praxis funktioniert.
Was ist DIWASS?
DIWASS (Digital Waste Shipment System) ist die EU-weite digitale Plattform, über die alle grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen notifiziert, verfolgt und dokumentiert werden. Es ist das technische System, das die digitalen Anforderungen der überarbeiteten europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen umsetzt - Verordnung (EU) 2024/1157.
In der Praxis ersetzt DIWASS die Papierdokumente, die früher mit einer Abfallverbringung über eine EU-Grenze mitgeführt wurden. Anstelle gedruckter Notifizierungs- und Begleitformulare arbeitet jede Partei in der Kette mit einem einzigen gemeinsamen digitalen Datensatz: die Notifizierung wird eingereicht, der Transportstatus wird während der Fahrt aktualisiert, die empfangende Anlage bestätigt die Ankunft, und eine Bescheinigung über den Abschluss schließt den Zyklus - alles innerhalb von DIWASS.
In einem Satz: DIWASS ist das verpflichtende digitale EU-System für die Abwicklung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen - seit dem 21. Mai 2026 aktiv und durchgesetzt für gefährliche Abfälle (Orange Liste), die Grüne Liste (Anhang VII) folgt ab dem 1. Januar 2027.
DIWASS und EVOA - was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet, sind aber nicht dasselbe.
EVOA / WSR - das Gesetz
Die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen (EVOA auf Niederländisch, WSR auf Englisch) ist die Rechtsvorschrift, die den grenzüberschreitenden Abfalltransport regelt. Sie wurde 2024 überarbeitet und als Verordnung (EU) 2024/1157 veröffentlicht.
DIWASS - das System
DIWASS ist die digitale Plattform, die die neuen digitalen Pflichten der überarbeiteten Verordnung umsetzt. Das Gesetz gilt seit Mai 2024; die digitale Pflicht über DIWASS trat am 21. Mai 2026 in Kraft.
Wer muss sich in DIWASS registrieren?
Jede an einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen beteiligte Partei muss registriert sein. Sobald ein Rad eines Fahrzeugs mit Abfällen eine EU-Grenze überquert, gilt DIWASS - und Sie können in einer Notifizierung nur benannt werden, wenn Sie bereits im System sind.
Abfallerzeuger
Industrielle Versender und Hersteller, deren Abfälle das Land verlassen.
Transporteure
Transportunternehmen, die Abfälle über EU-Grenzen befördern - sie werden an der Grenze zuerst belangt, wenn der Status nicht stimmt.
Verwerter & Anlagen
Standorte für Behandlung, Verwertung und Beseitigung, die die Abfälle annehmen und den Empfang bestätigen.
Makler & Notifizierende
Bevollmächtigte Parteien, die Notifizierungsketten im Auftrag von Kunden verwalten.
Das Risiko der Kettenabhängigkeit: Sie können eine DIWASS-Notifizierung nicht abschließen, wenn eine Partei in Ihrer Kette nicht registriert ist - Sie können sie einfach nicht auswählen. Hat Ihr üblicher Transporteur oder Verwerter sich nicht registriert, müssen Sie darauf drängen oder eine registrierte Alternative finden.
Welche Dokumente ersetzt DIWASS?
DIWASS digitalisiert die Dokumente, die eine grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen begleiten. Was es ersetzt - und wann - hängt davon ab, ob Ihre Abfälle unter die Orange Liste (Notifizierungsverfahren) oder die Grüne Liste (allgemeine Informationspflicht) fallen.
Gefährliche Abfälle und Abfälle im Notifizierungsverfahren
DIWASS hat das Notifizierungsformular in Papierform (Anhang IA) und das Begleitformular (Anhang IB) am 21. Mai 2026 ersetzt - ohne Ausnahmen und ohne Papier-Rückfalloption.
Abfälle unter der allgemeinen Informationspflicht
Die digitale Einreichung ist rechtlich vorgeschrieben, eine Übergangsregelung erlaubt jedoch Papier ohne Sanktionen bis zum 31. Dezember 2026. Die vollständige digitale Durchsetzung gilt ab dem 1. Januar 2027.
Wichtige DIWASS-Termine & Fristen
Auch operative Vorlaufzeiten sind wichtig: die Vorabmeldung nach Anhang VII muss mindestens 2 Werktage vor der Abfahrt erfolgen, Notifizierungen für die Orange Liste mindestens 3 Werktage. Der Empfang muss innerhalb von 3 Werktagen nach der Ankunft bestätigt und die Bescheinigung über den Abschluss innerhalb von 30 Tagen nach der Verwertung ausgestellt werden.
Wie eine DIWASS-Verbringung Schritt für Schritt abläuft
Technisch nutzt DIWASS eine SOAP/XML-API mit Sicherheit auf Nachrichtenebene. Bei mehr als wenigen Verbringungen pro Monat beseitigt eine direkte API- oder ERP-Integration die doppelte Datenerfassung und das manuelle Statusmonitoring, die das Behördenportal andernfalls erfordert.
DIWASS in Kürze
Ist DIWASS dasselbe wie EVOA?
Nein. EVOA ist die Rechtsvorschrift (Verordnung 2024/1157); DIWASS ist die digitale Plattform, die deren digitale Anforderungen umsetzt.
Wann wurde DIWASS verpflichtend?
Orange Liste (Anhang IA/IB): verpflichtend und vollständig digital seit dem 21. Mai 2026. Anhang VII (Grüne Liste): vollständige Durchsetzung ab dem 1. Januar 2027, mit einer Papier-Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Brauche ich das Webportal oder eine API-Integration?
Für gelegentliche Verbringungen kann das Behördenportal ausreichen. Bei wöchentlichen grenzüberschreitenden Strömen beseitigt eine API- oder ERP-Integration die doppelte Datenerfassung und das manuelle Statusmonitoring, die das Portal erfordert.
Was passiert, wenn ein Kettenpartner nicht registriert ist?
Dann können Sie die Notifizierung nicht abschließen - nicht registrierte Parteien lassen sich in DIWASS nicht auswählen. Diese Kettenabhängigkeit ist derzeit das größte operative Risiko.
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Jetzt wissen Sie, was DIWASS ist. Der nächste Schritt ist, dafür bereit zu sein.
Die Registrierung ist jetzt für jede Partei in Ihrer Kette Pflicht, unabhängig von der Abfallart. Evreka bringt Sie dorthin - von der ersten Registrierung bis zur abschließenden Bescheinigung über den Abschluss.